Wir. Für Freising.
Werden Sie Teil unseres Teams und kommen Sie zu uns als
Baumaschinenführer / Maschinist / Lkw-Fahrer (m/w/d) für den städtischen Bauhof
Das zahlen wir:
bis Entgeltgruppe 5 TVöD
Arbeitszeitregelung:
in Vollzeit mit 39 Wochenstunden, befristet auf vorerst zwei Jahre
Bewerbungsfrist:
06.09.2026
Start:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Das sind Ihre Aufgaben:
- Übernahme aller im Bauhof anfallenden Arbeiten, überwiegend im Bereich Straßenunterhalt
- Winterdienst im Bereitschaftsdienst
- Führen und Bedienen von Straßenbaumaschinen, Straßenkehrmaschinen und Kommunalfahrzeugen mit Randstreifen- und Böschungsmäher
- Führen und Bedienen eines Mobilbaggers
- Durchführen regelmäßiger Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
- Mitarbeit bei Unterhaltungsarbeiten am städtischen Straßen- und Wegenetz
- Einrichten und Absichern von Baustellen gemäß der gültigen RSA
- Ausführen von Erdarbeiten sowie Herstellen des Straßenoberbaus und des dazugehörigen Unterbaus
- Mitarbeit beim Herstellen von Randbefestigungen sowie beim Versetzen und Verlegen von Pflaster- und Plattenbelägen
- Erstellen von Berichten, z. B. Aufmaßen
- Vertretungsweises Durchführen der Straßenreinigung sowie Führen und Bedienen eines Lkw mit Ladekran
- Mithilfe beim Aufbau für Feste und Veranstaltungen
Zwingende Anforderungen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf
- Berufserfahrung im Umgang mit Straßenbaumaschinen, insbesondere mit den genannten Maschinen
- Führerschein der Klasse CE (ehemals Klasse 2)
Damit können Sie punkten:
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Engagement
- Selbstständige Arbeitsweise und Verantwortungsbewusstsein
- Organisationstalent und zielorientiertes Handeln
Damit punkten wir:
- Krisensicherer und modern ausgerichteter Arbeitsplatz mit flexiblen, aber geregelten Arbeitszeiten
- Faire Lohngestaltung und zusätzliche leistungsabhängige Vergütung
- Freising-Zulage in Höhe von 270 Euro (brutto, Vollzeitbeschäftigung); für jedes Kind gibt es bei vorliegendem Kindergeldbezug monatlich 50 Euro (brutto, Vollzeitbeschäftigung) extra
- Betriebliche Altersvorsorge: selbstverständlich – und dies ohne Einzahlung durch Sie! Nähere Informationen erhalten Sie hier
- Übernahme der Fahrtkosten bei Nutzung des ÖPNV
- Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer Fünftagewoche
- Kostengünstige Dienstwohnung (je nach Verfügbarkeit)
- Eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten, die darauf warten, von Ihnen entdeckt zu werden
Interesse? Fragen?